Versand gestoppt

EU-Verpackungsverordnung: Warum Stuff Bubble vorerst nicht mehr ins EU-Ausland versendet

Kurz gesagt: Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40). Sie verpflichtet jeden Onlinehändler, in jedem EU-Land, in das er verschickt, einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen – ab dem allerersten Paket und ohne Ausnahme für kleine Betriebe. Stuff Bubble stellt den Versand aus Deutschland ins EU-Ausland deshalb vorerst ein und baut stattdessen Partnerhändler in den einzelnen Ländern auf.

In jeglicher Hinsicht ist das bitter. Stuff Bubble kann ab sofort – wie ganz viele andere kleine Hersteller und Versender auch – nicht mehr aus Deutschland ins EU-Ausland versenden. Schuld daran ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die uns das organisatorisch und vor allem finanziell schlicht unmöglich macht. Was da genau auf uns zukommt, erklären wir dir hier ehrlich und ohne Behördendeutsch.

Was steckt hinter der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Die PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation", offiziell Verordnung (EU) 2025/40) soll das Verpackungsrecht in allen Mitgliedstaaten vereinheitlichen und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in jedem EU-Land. Das Ziel ist gut gemeint: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling, klarere Regeln. Für kleine Versender dreht sich der Effekt in der Praxis aber ins Gegenteil.

Die fünf wichtigsten Punkte für Onlinehändler

  1. Ein Bevollmächtigter in jedem einzelnen Zielland. Art. 45 Abs. 3 PPWR verlangt: Wer verpackte Ware direkt an Endkunden in einem EU-Land liefert, in dem er nicht niedergelassen ist, muss dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. 26 andere EU-Länder heißen im Zweifel 26 Bevollmächtigte.
  2. Keine Bagatellgrenze – es gilt ab dem ersten Paket. Die Verordnung kennt weder eine Mindestmenge noch einen Mindestumsatz noch eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ein einziges Päckchen nach Österreich löst die volle Pflicht aus.
  3. Registrierung, Lizenzierung und Mengenmeldung – pro Land getrennt. Der Bevollmächtigte übernimmt die Eintragung ins nationale Herstellerregister, meldet die Verpackungsmengen, kümmert sich um die Finanzierungspflichten und kommuniziert mit den Behörden. Die rechtliche Verantwortung bleibt trotzdem beim Händler.
  4. Fixkosten, die nichts mit dem Umsatz zu tun haben. Ein Bevollmächtigter kostet mehrere hundert Euro im Jahr – pro Land, unabhängig davon, ob du dorthin 3 oder 3.000 Pakete schickst. Der Händlerbund rechnet vor, dass fünf Zielländer schnell mehrere tausend Euro jährlich bedeuten, oft für nur ein paar Dutzend Sendungen.
  5. Die angekündigte Erleichterung ist gestoppt – und die nächsten Fristen laufen schon. Die EU-Kommission wollte die Bevollmächtigten-Pflicht für EU-Unternehmen befristet aussetzen (Omnibus VIII). Der Rat hat diese Beratungen im Juni 2026 nicht weiterverfolgt. Parallel kommen ab dem 12. August 2028 harmonisierte Kennzeichnungspflichten für Verpackungen dazu. Dazu kommt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob schon ein aufgeklebtes Versandetikett aus einem Händler einen „Erzeuger" mit eigenen Pflichten macht.

Warum uns das so trifft

Für uns ist das aus mehreren Gründen wirklich schlimm. Zum einen natürlich finanziell – uns entgeht damit Geschäft, und zwar Geschäft, das wir sehr gerne gemacht hätten. Zum anderen tut es uns aber vor allem um euch leid. Glaubt uns: Wir würden alles tun, um euch den Service zu bieten, wie es sich gehört.

Der Gedanke von Europa ist in unserem Kopf ein anderer als der, dass man plötzlich mehr Grenzen aufbaut und Steine in den Weg legt. Eigentlich ist der Grundgedanke Europas doch ein Miteinander. Und wir glauben fest daran, dass wir da auch hinkommen.

Wie es weitergeht: Partnerhändler im EU-Ausland

Wir stecken deshalb nicht den Kopf in den Sand. Wir suchen gerade tolle Händler im EU-Ausland, über die wir die Ware an unsere Endkunden verschicken können. Die Marge teilen wir uns nämlich liebend gern mit echten Händlerkollegen – lieber als mit irgendwelchen kuriosen Unternehmen, die für Verpackungen beziehungsweise deren Müll Geld entgegennehmen.

Gebt uns also noch ein bisschen Zeit. Dann werden wir hoffentlich sehr bald Stück für Stück die einzelnen Länder wieder in den Versand aufnehmen können. Wir geben nicht auf.

Häufige Fragen

Ab wann versendet Stuff Bubble nicht mehr ins EU-Ausland?

Mit dem Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung am 12. August 2026 stellt Stuff Bubble den Direktversand aus Deutschland in andere EU-Länder vorerst ein. Innerhalb Deutschlands versenden wir wie gewohnt weiter.

Warum kann ein kleiner Händler nicht einfach weiter verschicken?

Weil die PPWR keine Bagatellgrenze kennt: weder Mindestmenge noch Mindestumsatz noch eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ohne benannten Bevollmächtigten im Zielland dürfen verpackte Waren dort nicht bereitgestellt werden.

Komme ich als Kunde aus dem EU-Ausland trotzdem an Stuff Bubble?

Wir bauen gerade in den einzelnen Ländern Partnerhändler auf, die dich vor Ort beliefern. Sobald ein Land wieder startklar ist, geben wir das im Shop und auf Instagram bekannt.

Bleibt das dauerhaft so?

Wir hoffen nicht. Der Rat der EU hat für Herbst 2026 eine umfassendere Überprüfung der erweiterten Herstellerverantwortung angekündigt. Unabhängig davon nehmen wir Land für Land wieder auf, sobald wir dort einen Partner gefunden haben.

Danke, dass ihr dabeibleibt

Schön, dass du dabei bist – gerade jetzt. Alle Neuigkeiten dazu findest du zuerst in unserem News-Blog und bei stuffbubble_original auf Instagram. Und wenn du selbst Händler im EU-Ausland bist und Lust auf Camping-Zubehör wie unsere aufblasbare Küche, das aufblasbare Bett oder die aufblasbare Markise hast: Meld dich bei uns. Wir freuen uns auf dich.

Ganz liebe Grüße aus dem Allgäu,

Benni, Markus und das ganze Stuff-Bubble-Team